1. Allgemeine Bestimmungen und Leistungsgegenstand
1.1 Der Anbieter stellt seinen Kunden eine Schnittstellen-Software kombiniert mit einer Software as a Service Lösung (SaaS) einschließlich Wartung und Pflege nach Maßgabe dieser AGB zur Verfügung.
1.2 Die vom Anbieter angebotenen Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB (natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt) und an Freiberufler. Es werden keine Verträge mit Verbrauchern / Privatpersonen im Sinne des § 13 BGB geschlossen.
1.3 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Anbieter verwendet werden, erkennt der Kunde vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an. Individuell vereinbarte Leistungen gehen den Regelungen dieser AGB vor.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
2.1 Der Anbieter stellt dem Kunden eine Schnittstellen-Software (nachfolgend „Software“) zur Verfügung, mit der die Daten des Kunden aus einem Quellsystem in ein Zielsystem übertragen werden sollen und erbringt damit verbundene Beratungsleistungen und Bedarfsanalysen. Zu diesem Zweck programmiert der Anbieter die Software als Schnittstellenlösung auf einem Server des Anbieters, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist. Im Übrigen richtet sich der aktuelle Funktionsumfang der Software nach der Leistungsbeschreibung im Angebot. Die Beauftragung des Anbieters geschieht grundsätzlich per Angebot, das individuell ausgehandelt wird. Vertragsgegenstand ist ausschließlich die Überlassung dieser Software zur Nutzung über das Internet sowie die damit verbundenen Beratungsleistungen und Bedarfsanalysen.
2.2 Im Rahmen dieses Vertrages wird der Anbieter chronologisch die folgenden Leistungen erbringen:
• Erarbeitung, Beratung und Bedarfsanalyse zu den Möglichkeiten der Implementierung der Daten des Kunden aus dem Quellsystem in das Zielsystem (nachfolgend Schnittstellensoftware) (Leistungsabschnitt 1),
• Programmierung der beauftragten Software (Leistungsabschnitt 2),
• Bereitstellung der Software und der Benutzerdokumentation, einschließlich Installationsanweisungen für die Dauer der Vertragslaufzeit (Leistungsabschnitt 3),
2.3 Der Anbieter beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten innerhalb von zwei Wochen sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, so dass die Nutzung der Software nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.
2.4 Nimmt der Kunde Änderungen im Drittsystem vor, die zu Fehlern im System führen, hat der Anbieter nach eigenem Ermessen und gesonderter schriftlichen Vereinbarung mit dem Kunden zu beschließen, diese Fehler gegen eine Sondervergütung zu beseitigen. Die Höhe der Sondervergütung zwischen Anbieter und dem Kunden wird vor der Fehlerbeseitigung durch den Anbieter gesondert festgelegt.
2.5 Der Anbieter erbringt die Leistungen unter Beachtung des jeweiligen Standes der Technik.
2.6 Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass der Anbieter das Recht hat, von Zeit zu Zeit kostenpflichtige Upgrades oder Aktualisierungen für die Software anzubieten.
2.7 Die Kosten und Bedingungen für kostenpflichtige Upgrades werden vom Anbieter festgelegt und können von den Kosten und Bedingungen für die ursprüngliche Lizenz der Software abweichen.
2.8 Der Kunde ist nicht verpflichtet, kostenpflichtige Upgrades zu erwerben, und kann die ursprüngliche Version der Software weiterhin verwenden, sofern dies in Übereinstimmung mit den geltenden Lizenzbedingungen und Gesetzen erfolgt.
2.9 Der Anbieter stellt Produkte/Services in bestimmten Versionen zur Verfügung. Bei Bedarf können Sie auf eine andere Version umstellen. Die Umstellung auf eine andere Version ist in der Regel mit einem Aufpreis verbunden. Die Details zur Umstellung, einschließlich der Kosten und der verfügbaren Versionen, finden Sie in unserem Angebot oder in einer separaten Vereinbarung.
2.10 Die Verfügbarkeit der Software beträgt 99 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein. Hiervon ausgenommen sind notwendige reguläre Wartungsarbeiten sowie diejenigen Zeiträume, in denen die Verfügbarkeit aufgrund von Ereignissen eingeschränkt wird, die der Anbieter nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt, Handlungen Dritter, technische Probleme oder Änderungen der Rechtslage).
2.11 Während der Laufzeit dieser Vereinbarung erkennt der Kunde an, dass Änderungen, die am Quell- oder Zielsystem vorgenommen werden, die Verfügbarkeit der Software beeinträchtigen können. Der Kunde verpflichtet sich, den Anbieter unverzüglich über beabsichtigte Änderungen an den genannten Systemen zu informieren. Dies ermöglicht es beiden Parteien, angemessen auf die Änderungen zu reagieren und gegebenenfalls den Leistungsumfang oder den Zeitplan dementsprechend anzupassen.
3. Lizenzrechte an der Software
3.1 Der Anbieter räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die Software während der Dauer des Vertrages bestimmungsgemäß zu nutzen. Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Eine Vervielfältigung der Software ist nur zulässig, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist.
3.2 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen. Eine Weitervermietung der Software ist dem Kunden ausdrücklich untersagt.
3.3 Der Kunden ist nicht berechtigt, die Schnittstellensoftware zu modifizieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zurückzuentwickeln oder anderweitig zu versuchen, den Quellcode zu ermitteln. Die Lizenz beinhaltet nicht das Recht zur Weitergabe, Veräußerung, Vermietung oder Unterlizenzierung der Software ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Kunden.
3.4 Die Lizenz gewährt dem Kunden keinerlei Eigentumsrechte an der Schnittstellensoftware. Alle geistigen Eigentumsrechte, einschließlich Urheberrechte und sonstige Schutzrechte, verbleiben ausschließlich beim Anbieter.
4. Support
Anwendungs- oder Softwareprobleme werden im Rahmen des Supports durch den Anbieter bearbeitet. Der Support ist grundsätzlich werktags von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr gewährleistet. Supportleistungen sind zum Zwecke der schnellstmöglichen Bearbeitung über die hierfür auf der Webseite des Kunden vorgesehenen Kommunikationswege oder über das ggf. zur Verfügung stehende Ticket-System zu erfragen. Supportanfragen werden während der regulären Geschäftszeiten grundsätzlich chronologisch, nach der Reihenfolge ihres Eingangs beim Anbieter bearbeitet.
5. Beeinträchtigung der Erreichbarkeit und Reaktionszeit
5.1 Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen Software sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
5.2 Die Überwachung der Grundfunktionen der Software erfolgt täglich. Die Wartung und Pflege der SaaS-Dienste und der Software ist grundsätzlich werktags von Montag bis Freitag 09:00 – 18:00 Uhr gewährleistet. Bei schweren Fehlern – die Nutzung der Software ist nicht mehr möglich bzw. ernstlich eingeschränkt – erfolgt die Wartung/Pflege binnen 3 Stunden ab Kenntnis oder Information durch die Anbieter. Der Anbieter wird den Kunden von den Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend in der möglichst kürzesten Zeit durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 12 Stunden möglich sein sollte, wird der Anbieter den Kunden davon binnen 24 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail oder telefonisch verständigen.
6. Pflichten des Kunden
6.1 Der Kunde ist verpflichtet, die beim Vertragsschluss angegebenen Daten stets aktuell zu halten und Verstöße gegen diese AGB und gegen geltendes Recht zu unterlassen. Insbesondere ist der Kunde dazu verpflichtet, Zahlungsforderungen des Anbieters fristgerecht nachzukommen. Der Kunde hat ferner dafür Sorge zu tragen, dass die Software nur von ihm und den von ihm autorisierten Mitarbeitern benutzt wird.
6.2 Der Kunde ist ferner verpflichtet, die Software nur zu ihrem vorgesehenen Zweck (als Schnittstellenlösung im Sinne der Ziff. 2) zu verwenden und bei der Nutzung der Software sämtliche vertraglichen und gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Jegliche, über den Zweck des Nutzungsverhältnisses hinausgehende Nutzung ist untersagt. Insbesondere ist es dem Nutzer untersagt bei der Nutzung der Software gegen diese AGB oder geltendes Recht (z.B. Urheber- und Markenrecht) zu verstoßen.
6.3 Unbeschadet der Verpflichtung des Kunden zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe, Pflege und Sicherung seiner zur Nutzung der Software erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich. Im Falle eines Datenverlustes innerhalb der Software, welchen der Kunde zu vertreten hat, beschränkt sich die Haftung des Kunden auf die Wiederherstellungs- und Rücksicherungskosten für diejenigen Daten, die auch im Falle einer ordnungsgemäß erfolgten Datensicherung durch den Anbieter verloren gegangen wären. Unzureichende Datensicherung kann dazu führen, dass sich der Anbieter ein Mitverschulden im Sinne des § 254 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zurechnen lassen muss. Die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung und Freistellung“ bleiben vom vorliegenden Absatz unberührt.
6.4 Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
6.5 Die von dem Anbieter auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten bzw. über die Schnittstelle übertragenen Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Anbieter räumt der Kunde hiermit das Recht ein, diese Daten im Rahmen des Softwarebetriebs bestimmungsgemäß zu verarbeiten.
6.6 Alle an den Kunden vor oder im Laufe des Vertragsverhältnisses überlassenen Angebote, Informationen, Preisaufstellungen, Tools, Kalkulationen u. ä. Unterlagen sind vertraulich zu behandeln und dürfen ohne ausdrückliches Einverständnis des Anbieters nicht vervielfältigt oder Dritten mündlich oder schriftlich mitgeteilt oder in sonstiger Weise zugänglich gemacht werden. Die Vervielfältigung oder Weitergabe innerhalb des Unternehmens des Kunden zum Zwecke der unternehmensinternen Verwaltung oder Verwertung werden von diesem Verbot nicht erfasst.
7. Technische und organisatorische Maßnahmen – Security
Der Anbieter hat geeignete technische und organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung eines angemessenen Schutzniveaus festgelegt. Die Maßnahmen wurden in Anlehnung an die Vorgaben von Art. 32 DSGVO ausgewählt. Der Anbieter wird die technischen und organisatorischen Maßnahmen bei Bedarf und/oder anlassbezogen überprüfen und anpassen. Die Sicherheitsmaßnahmen sind dem Auftragsverarbeitungsvertrag des Anbieters zu entnehmen
8. Änderungswünsche des Kunden
8.1 Wenn der Kunde den vertraglich festgelegten Umfang der Leistungen, die der Anbieter erbringen soll, ändern möchte, muss er diesen Änderungswunsch schriftlich oder in Textform (z.B. per E-Mail) dem Anbieter mitteilen.
8.2 Der Anbieter wird den Änderungswunsch prüfen. Sofern die Änderung nicht durchführbar ist, wird der Anbieter den Kunden hierüber unter Angabe der wesentlichen Gründe informieren. Wenn die Änderung durchführbar, wird der Anbieter dem Kunden eine Aufwands- und Kostenschätzung inklusive voraussichtlichem Fertigstellungszeitpunkt zukommen lassen. Er wird den Kunden auch darüber informieren, wenn die Änderung zur Verzögerung anderer den Kunden betreffender Projekte führen könnte. Der Kunde kann die gewünschte Änderung anschließend in Auftrag geben.
8.3 Der Kunde hat das Recht, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen und in diesem Fall endet das eingeleitete Änderungsverfahren. In diesem Fall hat er die bisher geleisteten Arbeiten, die im Zusammenhang mit dem Änderungswunsch geleistet wurden entsprechend der vereinbarten Sätze zu vergüten; falls es für die betreffenden Arbeiten keine geltenden Stunden- oder Tagessätze vereinbart wurden, werden die bereits geleisteten Arbeiten zu einem Stundensatz von 130EUR zzgl. MwSt. vergütet.
8.4 Der Kunde trägt die Kosten, die durch das Änderungsverlangen entstehen. Das umfasst insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches und die Erstellung eines Änderungsvorschlags. Die Kosten werden entsprechend der zwischen den Parteien vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen oder ansonsten nach der üblichen Vergütung des Anbieters berechnet und dem Kunden vor Beginn der jeweiligen kostenpflichtigen Leistungskomponente mitgeteilt; falls es für die betreffenden Arbeiten keine geltenden Sätze vereinbart wurden, werden die bereits geleisteten Arbeiten zu einem Stundensatz von130 EUR zzgl. MwSt. vergütet.
8.5 Der festgelegte Umfang der Leistungen bleibt unverändert bestehen, sofern das Verfahren zur Änderung aus beliebigen Gründen abgebrochen wird. Gleiches gilt, wenn der Kunde die Änderung nicht beauftragt.
9. Monitoring/ Berichtsystem
Um sicherzustellen, dass Synchronisierungen korrekt durchgeführt werden, kann der Kunde ein Monitoring- und Berichtssystem beim Anbieter buchen. Dieses System dient dazu, potenzielle Fehler oder Unregelmäßigkeiten in den Synchronisierungsprozessen frühzeitig zu erkennen. In diesem Rahmen wird der Anbieter die Systeme regelmäßig (mindestens 4-malm Monat) dahingehend prüfen, ob die Synchronisierungen korrekt funktionieren. Über die Ergebnisse des Monitorings wird der Anbieter den Kunden einmal im Monat informieren. Die Benachrichtigung kann in schriftlicher oder elektronischer Form erfolgen. Ein Monitoring- und Berichtsystem ist nur geschuldet, wenn es zwischen den Parteien ausdrücklich vereinbart wurde.
10. Testing und Rügeobliegenheit
10.1 Nach Erhalt der Software einschließlich der Dokumentation hat der Kunde, unverzüglich eine Prüfung vorzunehmen. Sollte dabei ein Mangel festgestellt werden, ist der Kunde verpflichtet, dem Anbieter unverzüglich davon Kenntnis zu geben. Wenn der Kunde es versäumt, den Mangel anzuzeigen, gilt die Software einschließlich der Dokumentation in Bezug auf diesen Mangel als genehmigt, es sei denn, der Mangel war bei der Untersuchung nicht erkennbar. Falls sich ein solcher Mangel später zeigt, unabhängig von einem Test, muss die Anzeige unverzüglich nach der Entdeckung erfolgen. Andernfalls gilt die Software einschließlich der Dokumentation auch in Bezug auf diesen Mangel als genehmigt. Um die Rechte des Kunden zu wahren, genügt es, die Anzeige rechtzeitig abzusenden. Sollte der Anbieter den Mangel arglistig verschwiegen haben oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen haben, kann er sich nicht auf den hiesigen Absatz berufen.
10.2 Auf Wunsch des Anbieters übernimmt es der Kunde als selbständige Pflicht, bei der Überprüfung der vom Anbieter erbrachten Leistungen auf ihre Vertragsgemäßheit unentgeltlich mitzuwirken (Test)Der Anbieter wird mit dem Kunden rechtzeitig vor der Durchführung des Tests das Testverfahren, den Ort, die Zeit sowie die bei dem Test vom Kunden zu erbringenden Mitwirkungshandlungen abstimmen.
10.3 Im Rahmen des Tests wird ein schriftliches Testprotokoll erstellt, in dem der Ort, die Zeit, die technischen Umstände des Tests, das Testergebnis sowie die Teilnehmer an dem Test festgehalten werden. Der Kunde wird die Leistungen auf ihre Vertragsgemäßheit prüfen und für ihn erkennbare nachteilige Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Beschaffenheit in das Protokoll aufnehmen lassen.
10.4 Gibt der Kunde von ihm im Rahmen des Testings erkannte oder infolge grober Fahrlässigkeit nicht erkannte nachteilige Abweichungen der Leistungen von der vereinbarten Beschaffenheit nicht zu Protokoll, so gelten die Leistungen hinsichtlich dieser nicht gemeldeten Abweichungen als vertragsgemäß erbracht. Für den Fall, dass der Kunde seiner Pflicht zur Teilnahme an dem Test nicht oder nicht vollständig nachkommt, gelten die Leistungen als vertragsgemäß erbracht, soweit keine Abweichungen vorliegen, die bei einer pflichtgemäßen Teilnahme erkennbar gewesen wären. Der Anbieter wird den Kunden mit der Mitteilung nach Abs. 1 auf diese Bedeutung seines Verhaltens hinweisen. Soweit der Anbieter Beschaffenheitsabweichungen arglistig verschwiegen hat, kann er sich auf die Regelungen dieses Absatzes nicht berufen.
11. Vergütung
11.1 Der Kunde verpflichtet sich, dem Anbieter für die Überlassung der Software und die Einräumung des Speicherplatzes das vereinbarte Entgelt in den vereinbarten Intervallen zu bezahlen. Das Entgelt richtet sich dabei nach der Anzahl an synchronisierten Datensätzen. Die Preise und Tarife werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt und zwischen den Parteien vereinbart.
11.2 Einwendungen gegen die Abrechnung der vom Anbieter erbrachten Leistungen hat der Kunde innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei der auf der Rechnung angegebenen Stelle zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt.
12. Sperrung
12.1 Der Anbieter ist zur Sperrung der Software berechtigt, wenn der Kunde mit mindestens einer ganzen Zahlungsrate in Verzug gerät. Das gleiche gilt, wenn er mit mehreren Zahlungsraten teilweise in Verzug ist, die in Ihrer Summe einer ganzen Zahlungsrate entsprechen.
12.2 Der Anbieter ist ferner zur sofortigen Sperrung der Software berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten gegen geltendes Recht oder gegen diese AGB verstoßen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte den Anbieter über einen solchen Verdacht in Kenntnis setzen. Der Anbieter hat den Kunden über die Sperre und den Grund hierfür unverzüglich zu informieren. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
12.3 Sperrungen lassen die Vertragslaufzeit unberührt und entbinden den Kunden nicht von seiner Zahlungspflicht.
13. Mängelgewährleistung
Der Anbieter garantiert die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Software nach den Bestimmungen dieses Vertrages und im Übrigen nach den gesetzlichen Mängelgewährleistungsvorschriften.
14. Haftung und Freistellung
14.1 Der Anbieter haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts Anderes geregelt ist oder aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz. Verletzt der Anbieter fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem Anbieter nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
14.2 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Anbieters für seine Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.
14.3 Der Kunde stellt den Anbieter von jeglichen Ansprüchen Dritter – einschließlich der Kosten für die Rechtsverteidigung in ihrer gesetzlichen Höhe – frei, die gegen den Anbieter aufgrund von rechts- oder vertragswidrigen Handlungen des Kunden geltend gemacht werden.
15. Laufzeit, Kündigung
15.1 Vorbehaltlich abweichender Bestimmungen hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 1 Monat. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen. Wird der Vertrag nicht fristgerecht zum Laufzeitende gekündigt, verlängert er sich automatisch um jeweils 1 Monat. Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Zur fristlosen Kündigung ist der Anbieter insbesondere berechtigt, wenn der Kunde fällige Zahlungen trotz Mahnung und Nachfristsetzung nicht leistet oder die wesentlichen vertraglichen Bestimmungen über die Nutzung der Software vorsätzlich oder fahrlässig verletzt.
15.2 Fällige und bezahlte Entgelte für nicht vollständig genutzte oder angefangene Buchungsperioden (z.B. aufgrund von Kündigungen) werden nicht erstattet bzw. werden weiterhin geschuldet; gesetzlich zwingende Rückerstattungsansprüche – insb. aufgrund von zwingender Haftung, Rücktritt, Anfechtung oder Mängelgewährleistung – bleiben unberührt.
16. Herausgabe und Löschung der Daten nach Vertragsbeendigung
Mit Beendigung des Vertragsverhältnisses wird der Anbieter unverzüglich sämtliche Daten, die auf dem ihm zugewiesenen Speicherplatz abgelegt sind, von seinen Systemen löschen, sofern vertraglich oder gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
17. Abwerbungsverbot
Der Kunde verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und für einen Zeitraum von einem Jahr danach keine Mitarbeiter vom Anbieter abzuwerben oder ohne Zustimmung des Anbieters anzustellen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Kunde, eine vom Anbieter der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.
18. Vertraulichkeit und Geheimhaltung
18.1 Der Anbieter verpflichtet sich, über alle ihm im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des Kunden, strengstes Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl des Anbieters als auch des Kunden, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen des Anbieters erforderlich ist. In Zweifelsfällen wird sich der Anbieter vom Kunden vor einer solchen Weitergabe eine Zustimmung erteilen lassen.
18.2 Der Anbieter verpflichtet sich, mit allen von ihm im Zusammenhang mit der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Mitarbeitern und Nachunternehmern eine mit vorstehendem Absatz inhaltsgleiche Regelung zu vereinbaren.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Die zwischen dem Kunden und den Anbieter geschlossenen Verträge unterliegen dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die Parteien den Sitz des Anbieters als Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten, die aus dem vorliegenden Vertragsverhältnis resultieren. Satz 1 gilt nicht, wenn für die Streitigkeit ein ausschließlicher Gerichtsstand begründet wird.
19.3 Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z.B. Änderungen in der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder Unternehmensstrategie) und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Anbieter werden hierüber spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Anbieter nicht innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; der Anbieter ist in diesem Fall berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. In der Benachrichtigung wird auf die beabsichtigte Änderung dieser AGB auf die Frist und die Folgen des Widerspruchs oder seines Ausbleibens hingewiesen.
Stand: Oktober 2023